Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ergänzungsprüfung

. Bewerberinnen bzw. Bewerber welche bereits über einen gemäß eingeschränkten Befähigungsausweis oder einen Befähigungsausweis, für welchen eine zusätzliche Berechtigung gemäß erworben werden soll, verfügen kann eine der Erweiterung des Berechtigungsumfangs dieses Ausweises dienende Prüfung auf die entsprechenden Fachgebiete der theoretischen Prüfung oder auf die praktische Prüfung eingeschränkt werden.