Übergangsbestimmung
. Die nach den bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellten Zulassungen gelten als Zulassungen im Sinne dieses Teiles.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
. Die nach den bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellten Zulassungen gelten als Zulassungen im Sinne dieses Teiles.