Für die Republik Österreich ist das nach Art. 65 Abs. 2 des Übereinkommens von 1990 zuständige Ministerium: Das Bundesministerium für Justiz.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die Republik Österreich ist das nach Art. 65 Abs. 2 des Übereinkommens von 1990 zuständige Ministerium: Das Bundesministerium für Justiz.