Für die Italienische Republik ist das zuständige Ministerium nach Artikel 65 Absatz 2 des Übereinkommens von 1990: Das Ministerium der Justiz.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die Italienische Republik ist das zuständige Ministerium nach Artikel 65 Absatz 2 des Übereinkommens von 1990: Das Ministerium der Justiz.