Für die Griechische Republik ist das nach Artikel 65 Absatz 2 des Übereinkommens von 1990 zuständige Ministerium: das Justizministerium.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die Griechische Republik ist das nach Artikel 65 Absatz 2 des Übereinkommens von 1990 zuständige Ministerium: das Justizministerium.