Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durch dieses Protokoll tritt die Griechische Republik dem Übereinkommen in der Fassung des am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Protokolls über den Beitritt der Regierung der Italienischen Republik und den am 25. Juni 1991 in Bonn unterzeichneten Protokollen über den Beitritt der Regierungen der Portugiesischen Republik und des Königreichs Spanien bei.