Nichterfüllung der Mindestausrüstung gemäß
. Entspricht ein Motorfahrzeug, ein Schubschiff, ein Schubverband, ein Koppelverband oder ein Fahrgastschiff nicht dem Standard S1, muss die Mindestbesatzung gemäß , oder jeweils um eine Matrosin bzw. einen Matrosen erhöht werden.
