Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis in der Fassung BGBl. II Nr. 215/2012 tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft. , die Überschrift des 4. Teils sowie die §§ 31 bis 40 und treten mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft.

(3) und der 8. Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 27/2015 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. , und 11, , , und 12, , und 13, , , 7, 10, 14, 15 und 16, , , 5, 16 und 17, , 4, 5 und 6, , , , , , und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 27/2015 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(4) Das Inhaltsverzeichnis, und 7, samt Überschrift, , , , und 4a, und 5, , Abs. 7 und Abs. 15, , , , , 3, 3a, 3b und 5, sowie in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2023 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.