Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Beschränkungsbereiche

. Auf den in der Anlage 3 angeführten Teilen der Wasserstraße Donau (Beschränkungsbereiche) ist die Errichtung, Wiederverwendung oder wesentliche Änderung von Sportanlagen mit einer geringeren Aufnahmefähigkeit als für zehn Sportfahrzeuge untersagt.