. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Die Vorbereitung von Beschlüssen der Bundesregierung obliegt dem Bundeskanzler.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Die Vorbereitung von Beschlüssen der Bundesregierung obliegt dem Bundeskanzler.