Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Hauptstück

Aufbau der Europäischen Genossenschaft (SCE)

1. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für das dualistische System

Bestellung und Abberufung des Vorstands

. In der Satzung kann festgelegt werden, dass die Mitglieder des Vorstands durch die Generalversammlung gewählt und abberufen werden.