4. Hauptstück
Aufbau der Europäischen Genossenschaft (SCE)
1. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für das dualistische System
Bestellung und Abberufung des Vorstands
. In der Satzung kann festgelegt werden, dass die Mitglieder des Vorstands durch die Generalversammlung gewählt und abberufen werden.
