Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 573/1992, außer Kraft.

(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 10/2026 tritt nicht in Kraft.