In- und Außerkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 573/1992, außer Kraft.
(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 10/2026 tritt nicht in Kraft.
