Datenverarbeitung
. Daten gemäß § 5 Abs. 1 und 2 SBBG sind in der beim Bundesministerium für Finanzen geführten Sozialbetrugsdatenbank elektronisch zu erfassen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Datenverarbeitung
. Daten gemäß § 5 Abs. 1 und 2 SBBG sind in der beim Bundesministerium für Finanzen geführten Sozialbetrugsdatenbank elektronisch zu erfassen.