Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Fonds ist bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung einzurichten.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Fonds ist bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung einzurichten.