Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist eine ehrenamtliche. Die Mitglieder haben jedoch Anspruch auf Auslagenentschädigung (Wegkosten, Verdienstentgang).
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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist eine ehrenamtliche. Die Mitglieder haben jedoch Anspruch auf Auslagenentschädigung (Wegkosten, Verdienstentgang).