Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
. Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juni 2013 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
. Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juni 2013 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.