Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TITEL II

ORGANISATION DES GERICHTSHOFS

Die teilweise Neubesetzung der Richterstellen, die alle drei Jahre stattfindet, betrifft vierzehn Richter.

Die teilweise Neubesetzung der Stellen der Generalanwälte, die alle drei Jahre stattfindet, betrifft jedes Mal vier Generalanwälte.