Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Generalsekretär der IUOTO wird mit Inkrafttreten dieser Satzung so lange als Generalsekretär der Organisation tätig, bis die Versammlung den Generalsekretär der Organisation gewählt hat.

Geschehen zu Mexico-City am 27. September 1970.