Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außer den ihm durch andere Bestimmungen dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben nimmt der Rat folgende Aufgaben wahr:

a) Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen im Benehmen mit dem Generalsekretär zur Durchführung der Beschlüsse und Empfehlungen der Versammlung und Berichterstattung darüber an die Versammlung;

b) Entgegennahme der Berichte des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Organisation;

c) Unterbreitung von Vorschlägen an die Versammlung;

d) Prüfung des vom Generalsekretär erstellten allgemeinen Arbeitsprogramms der Organisation vor seiner Überweisung an die Versammlung;

e) Vorlage von Berichten und Empfehlungen zur Rechnungslegung und zum Haushaltsvoranschlag der Organisation an die Versammlung;

f) Einrichtung nachgeordneter Organe, soweit sie aufgrund seiner eigenen Tätigkeit notwendig erscheinen;

g) Durchführung aller anderen Aufgaben, die ihm von der Versammlung übertragen werden.