Der Rat wählt aus dem Kreise seiner gewählten Mitglieder einen Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende für eine Amtsdauer von einem Jahr.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Rat wählt aus dem Kreise seiner gewählten Mitglieder einen Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende für eine Amtsdauer von einem Jahr.