Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung der Bundespolizei

Die Organe der Bundespolizei haben bei der Vollziehung dieses Gesetzes in dem durch das Gesetz LGBl. Nr. 2/1967 bestimmten Rahmen mitzuwirken.