Abgabenfreiheit
Die im Verfahren nach diesem Gesetz erforderlichen Eingaben und sonstigen Schriften sind von Verwaltungsabgaben des Landes und der Gemeinden befreit.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenfreiheit
Die im Verfahren nach diesem Gesetz erforderlichen Eingaben und sonstigen Schriften sind von Verwaltungsabgaben des Landes und der Gemeinden befreit.