Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2011 in Kraft.

(2) Solange Video-Lotterie-Terminals noch nicht elektronisch an die Bundesrechenzentrum GmbH angeschlossen sind, werden die Anteile der Gemeinden abweichend von je zur Hälfte nach der Volkszahl und nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel (§ 9 des Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl I Nr 103/2007, in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 73/2010) verteilt und abweichend von auch nach der Volkszahl bzw dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel überwiesen.

(3) Die und 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/2026 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.