Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Andere Personen, ausgenommen bei platzweiser Vergabe der Sitzplätze, und Tiere dürfen nur mit Zustimmung des auftraggebenden Fahrgastes mitbefördert werden.