Andere Personen, ausgenommen bei platzweiser Vergabe der Sitzplätze, und Tiere dürfen nur mit Zustimmung des auftraggebenden Fahrgastes mitbefördert werden.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Andere Personen, ausgenommen bei platzweiser Vergabe der Sitzplätze, und Tiere dürfen nur mit Zustimmung des auftraggebenden Fahrgastes mitbefördert werden.