Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi besteht Beförderungspflicht

a) innerhalb des Gebiets der Standortgemeinde und

b) innerhalb des Tarifgebiets, für das durch Verordnung verbindliche Tarife festgelegt sind,

wenn nicht ein Ausschließungsgrund nach den , 8 Abs. 1 und 2, 9 oder 28 vorliegt. Eine Beförderungspflicht besteht weiter nicht, wenn im Einzelfall durch die Erfüllung eines Auftrages gegen eine sonstige Rechtsvorschrift verstoßen würde.