Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufteilungsschlüssel

Der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil an den Gesamtkosten des Bauvorhabens (Grund- und Aufschließungs-, Bau- und Baunebenkosten), an dem Förderungsdarlehen und den eingesetzten Eigenmitteln bestimmt sich nach dem Verhältnis der Nutzfläche der Wohnung zur Nutzfläche des Bauvorhabens.