Befugnis zur Tätigkeit als Snowboardbegleiter
(1) Die erwerbsmäßige Tätigkeit als Snowboardbegleiter bedarf der Bewilligung der Schischulbehörde gemäß .
(2) und 3 ist sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Befugnis zur Tätigkeit als Snowboardbegleiter
(1) Die erwerbsmäßige Tätigkeit als Snowboardbegleiter bedarf der Bewilligung der Schischulbehörde gemäß .
(2) und 3 ist sinngemäß anzuwenden.