Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeines

Anwendungsbereich

Die Erteilung von Schiunterricht, die Erteilung von Snowboardunterricht sowie die Tätigkeit als Schi- oder als Snowboardbegleiter unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie erwerbsmäßig erfolgen.