Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe der Abgabe

Die Abgabe ist für jeden Standort im Land Salzburg zu entrichten und beträgt monatlich für

Radioempfangseinrichtungen 1,60 €

Fernsehempfangseinrichtungen im Allgemeinen 4,70 €

Fernsehempfangseinrichtungen bei ermäßigtem Programmentgelt 3,30 €

Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen am selben Standort

(Kombi) 4,70 €