Eigener Wirkungsbereich
Die Gemeinden haben die ihnen nach diesem Gesetz zukommenden Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die Gemeinden haben die ihnen nach diesem Gesetz zukommenden Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.