Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auszeichnungszweck und Form der Auszeichnung

(1) Als Anerkennung für besondere Verdienste und Leistungen auf den Gebieten des Salzburger Natur- und Landschaftsschutzes und, soweit es um den Vollzugsbereich des Landes geht, auf den Gebieten des Umwelt- und Klimaschutzes, der nachhaltigen Entwicklung, der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wird das Salzburger Umwelt-Verdienstzeichen verliehen.

(2) Die Verleihung erfolgt in Form der Überreichung einer Plakette. Darüber hinaus ist der ausgezeichneten Person eine Verleihungsurkunde auszufolgen, in der auf die Kategorie nach und das dieser Kategorie zugeordnete Gebiet nach Abs 1, auf dem die ausgezeichneten Verdienste erworben wurden, Bezug genommen wird.