1. Abschnitt
Sicherheitsanforderungen beim Betrieb von Motorschlitten
Anwendungsbereich
Personen, die einen Motorschlitten außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr für einen der Zwecke gemäß bis f des Salzburger Motorschlittengesetzes 2016 betreiben, haben zur Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit die in den bis 6 festgelegten Vorschriften einzuhalten.
