Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Überführung von Leichen

Allgemeines

Alle mit der Versargung und Beförderung von Leichen betrauten Personen haben im Rahmen dieser Tätigkeit entsprechend pietätvolles, der Würde des bzw der Verstorbenen Rechnung tragendes Verhalten an den Tag zu legen.