Bestattungshüllen
Die bei der Leichenbestattung verwendeten Kunststoffhüllen müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen und dürfen keine löslichen, schwermetallhaltigen Pigmente sowie Weichmacher enthalten.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Bestattungshüllen
Die bei der Leichenbestattung verwendeten Kunststoffhüllen müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen und dürfen keine löslichen, schwermetallhaltigen Pigmente sowie Weichmacher enthalten.