Verhältnis zu anderen Bestimmungen
Staatsvertragliche oder bundesgesetzliche Regelungen über die Beförderung von Leichen bleiben durch diese Verordnung unberührt.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verhältnis zu anderen Bestimmungen
Staatsvertragliche oder bundesgesetzliche Regelungen über die Beförderung von Leichen bleiben durch diese Verordnung unberührt.