III. Abschnitt
Bestattung
Bestattungspflicht und -arten
Jede Leiche ist zu bestatten. Als Bestattungsarten kommen die Erdbestattung und die Feuerbestattung in Betracht.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Abschnitt
Bestattung
Bestattungspflicht und -arten
Jede Leiche ist zu bestatten. Als Bestattungsarten kommen die Erdbestattung und die Feuerbestattung in Betracht.