Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. Abschnitt

Förderung

Allgemeines

Das Land Salzburg ist verpflichtet, durch Förderungsmaßnahmen beizutragen, den Bestand und die Entwicklung einer leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft, insbesondere die nachhaltige Bewirtschaftung des natürlichen Grünlandes zum Wohle der Allgemeinheit zu sichern.