Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fachkoordination

Die Schulbehörde kann Lehrpersonen mit der Aufgabe einer Fachkoordination betrauen. Den Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren obliegt die Koordination der Unterrichtstätigkeit der einen bestimmten Pflichtgegenstand unterrichtenden Lehrpersonen.