Außerordentliche Schülerinnen und Schüler
Die bis 76 sind sinngemäß auf außerordentliche Schülerinnen und Schüler anzuwenden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerordentliche Schülerinnen und Schüler
Die bis 76 sind sinngemäß auf außerordentliche Schülerinnen und Schüler anzuwenden.