Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

(1) Der Besuch der öffentlichen Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich.

(2) Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen sowie von Versicherungsprämien ist zulässig.

(3) Der Anspruch des gesetzlichen Schulerhalters auf Entrichtung der Lern- und Arbeitsmittelbeiträge kann nur im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden.