In- und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem gleichen Zeitpunkt verliert das Salzburger Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl Nr 57/1976, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 86/1988, 71/1990, 69/1991, 71/1991, 57/1993, 11/1996, 46/2001, 111/2006, 107/2012, 106/2013 und 32/2015 sowie der Kundmachungen LGBl Nr 151/1993 und 89/1996 seine Wirksamkeit.
(3) Verordnungen können bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(4) Dieses Gesetz ist in schulrechtlichen Verfahren anzuwenden, die nach dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt eingeleitet werden. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften fortzuführen.
(5) Die , 55 Abs 4, 58 Abs 4, 78 Abs 5, 82 Abs 3, 90 Abs 5, 101a, 107a, 107b, 107c, 111 Abs 1, 2 und 4, 112, 113, 127 und 132 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2019 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
(6) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 34/2020 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.
(7) Die , 15 Abs 1 und 2 und 132 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2020 treten mit 1. September 2020 in Kraft. Das Inhaltsverzeichnis sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2020 treten rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft.
(8) Die und 133a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 38/2021 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft. Verordnungen gemäß in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 38/2021 können bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes LGBl Nr 38/2021 erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens mit dem im ersten Satz bestimmten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(9) Die und 133b Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 64/2021 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.
(10) Die und 133b Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2022 treten mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.
