Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle

Die Schulbehörde hat der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle als Nachweis des erfolgreichen Besuches einer dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschule durch die Schülerin oder den Schüler das jeweilige Abschlussprüfungszeugnis oder im Fall von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern die jeweilige Schulbesuchsbestätigung der dritten Schulstufe zu übermitteln.