Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
Die Schulbehörde hat der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle als Nachweis des erfolgreichen Besuches einer dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschule durch die Schülerin oder den Schüler das jeweilige Abschlussprüfungszeugnis oder im Fall von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern die jeweilige Schulbesuchsbestätigung der dritten Schulstufe zu übermitteln.
