Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die , 2 und 4, (§) 4 Abs 1 sowie 7 Abs 1 und 2 treten mit 1. März 2017 in Kraft.

(2) Die , 3 Abs 1, (§) 5 und 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.