Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Helmpflicht beim Wintersport

Beim Alpinschilauf und Snowboarden haben Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Schipisten und Schirouten (freies Gelände) einen handelsüblichen Wintersporthelm zu tragen. Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren Sorge zu tragen.