Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Salzburger Landessportgesetz 2018, LGBl Nr 38/2018, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 76/2025, mit Ausnahme der im des vorliegenden Gesetzes genannten Regelungen außer Kraft.

(3) Die Organe der Salzburger Landessportorganisation gemäß sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß Abs 1 zu bilden.

(4) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2026 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monat in Kraft.