Nach der Verlesung der Tagesordnung im Sinne des sind die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke (Ein- und Auslauf) zu verlesen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Nach der Verlesung der Tagesordnung im Sinne des sind die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke (Ein- und Auslauf) zu verlesen.