Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Seine Bestimmungen finden auf Zuweisungen und Betriebsübergänge Anwendung, die nach diesem Zeitpunkt vorgenommen werden.