Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sicherheitsvertrauenspersonen

Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen erfolgt durch die Landesregierung. Die Bestellung hat auf Grund eines Vorschlags des Schulleiters zu erfolgen. Vor der Bestellung ist das zuständige Organ der Personalvertretung zu hören.