Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betätigung von Spielautomaten mit Geldeinwurf

Kinder und Jugendliche dürfen Apparate, die durch Geldeinwurf in Betrieb zu setzen sind und hiedurch einen wenigstens teilweise automatischen Spielablauf bewirken (Spielautomaten), nicht betätigen. Ausgenommen hievon ist die Betätigung von Musikautomaten, Miniaturrennbahnen, Flipper udgl.