Andere Medien, Beiprogramme, Revue- und Varieteeveranstaltungen
Die bis 31 gelten unabhängig von den verwendeten Bild-Datenträgen. Sie gelten auch für Beiprogramme sowie für Revue- und Varieteeveranstaltungen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Andere Medien, Beiprogramme, Revue- und Varieteeveranstaltungen
Die bis 31 gelten unabhängig von den verwendeten Bild-Datenträgen. Sie gelten auch für Beiprogramme sowie für Revue- und Varieteeveranstaltungen.